Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltend für sämtliche Vertragsschlüsse der DRUCKSTADT, Inhaber: Michél Stederoth e.K.
1.Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsschlüsse der DRUCKSTADT, Inhaber: Michél Stederoth e.K., mit Sitz in Kassel, Registergericht Amtsgericht Kassel, HRA 17958, Inhaber Herr Michél Stederoth – im Nachfolgenden „DRUCKSTADT" genannt. Der Weg des Vertragsschlusses ist hierbei nicht maßgeblich; dieser kann auf unterschiedlichem Weg erfolgen. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher (teilweise eingeschränkt) ebenso wie für Unternehmer.
Sofern ein Vertragspartner entgegenstehende oder in einzelnen Bestimmungen weitergehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DRUCKSTADT stimmt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ausdrücklich und in schriftlicher Form zu. Für die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
2.Abschluss des Vertrages
Sie können einen Vertrag mit uns auf unterschiedlichen Wegen schließen. Über unsere Website können Sie online Anfragen und Aufträge an uns richten; Sie erreichen uns ebenso telefonisch, per E-Mail oder postalisch. In jedem Falle der Aufgabe einer Bestellung kommt der Vertrag erst durch unsere verbindliche, schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Unser Angebot ist insoweit in jedem Falle freibleibend. Unser Vertragspartner ist immer der Besteller bzw. Auftraggeber. Wir behalten uns vor, Aufträge, welche gegen gesetzliche Vorschriften, erkennbar gegen geltendes Urheberrecht oder gegen Strafvorschriften verstoßen, abzulehnen.
3.Verarbeitung von Daten / Datencheck
Wir sind immer daran interessiert, für unsere Kunden das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Dies ist uns aber nur möglich, wenn die Daten, welche wir von unseren Kunden zur Verfügung gestellt bekommen, in optimalem Zustand sind. Aus diesem Grunde übernehmen wir keinerlei Haftung für die Geeignetheit an uns übermittelter Daten für den jeweiligen Auftrag. Sollte sich also herausstellen, dass die Daten hinsichtlich der Datenmenge, der Auflösung, der Farbechtheit oder anderer druckerheblicher Umstände für den Auftrag nicht hinreichend tauglich sind, so geht dies ausschließlich zulasten des Bestellers. Die Tauglichkeit wird von uns nicht geprüft.
Wir bieten ergänzend und kostenpflichtig die Möglichkeit der Datenüberprüfung an (Datencheck). Durch diese ergänzende Beauftragung kann sichergestellt werden, dass die Daten auch für das jeweilige Projekt tauglich sind. Sofern wir von unserem Auftraggeber Druckdaten übermittelt bekommen, übernehmen wir keinerlei Haftung für die Übermittlung selbst, deren Erfolg oder für die Verwahrung der Druckdaten. Die Daten des Auftraggebers werden von uns nicht archiviert. Datenträger geben wir auf Wunsch nach Erfüllung oder Beendigung des Auftrages an unsere Kunden zurück. Soweit Daten verloren gehen, leisten wir hierfür keinerlei Ersatz. Dies gilt auch, sofern Daten auf Datenträgern neu aufgespielt, restauriert oder wiederhergestellt werden müssen; dies ist einzig Angelegenheit unseres Auftraggebers.
Der Auftraggeber stellt uns druckfertige Daten zur Verfügung. Fehler in den übermittelten Daten – insbesondere nicht eingebettete Schriften, nicht reduzierte bzw. nicht aufgelöste Transparenzen, fehlerhafte Farbräume, eine zu geringe Auflösung oder fehlende Beschnittzugaben – können zu Abweichungen oder Fehlern im Druckergebnis führen und gehen zulasten des Auftraggebers. Eine Prüfung der gelieferten Daten auf solche Mängel erfolgt durch uns nur im Rahmen eines gesondert beauftragten Datenchecks (siehe Ziffer 6).
4.Produktion und Lieferung
- Wir sind immer bemüht, Aufträge innerhalb der von Ihnen gewünschten Zeitvorgaben zu erledigen. Haftung für die Rechtzeitigkeit der Durchführung eines Auftrages können wir nur dann übernehmen, wenn die Daten von uns schriftlich bestätigt wurden. In der Regel und falls nichts anderes ausgewiesen ist, erfolgen Produktion und Versand an den Auftraggeber innerhalb von fünf bis sieben Werktagen.
- Für den Fall der Nichteinhaltung verbindlich vereinbarter Liefertermine ist die Haftung von DRUCKSTADT auf den Auftragswert beschränkt.
- Die Ware ist grundsätzlich ab Werk versichert. Der Warentransport wird im Namen des Kunden und nur für den Kunden arrangiert. Die Ware ist auf dem Transportweg nur bis zu einem Warenwert von 300 Euro versichert, sofern nicht anders vereinbart. Eine Verzögerung der Ware aufgrund von Verzögerungen auf dem Transportweg kann nicht geltend gemacht werden, einschließlich einer Geltendmachung im Bereich der Punkte a) und b). Der Kunde ist im Rahmen des Auftrags selbst für die Versicherung der Ware auf dem Transportweg verantwortlich bzw. muss diese ausdrücklich beauftragen.
- DRUCKSTADT übernimmt im Rahmen des Versands ausschließlich die Organisation des Warentransports im Namen und für Rechnung des Kunden. DRUCKSTADT ist nicht Partei des Transportvertrages und haftet nicht für die Lieferzeit, für abweichende oder verzögerte Lieferzeiten sowie nicht für Verlust oder Beschädigung der Ware auf dem Transportweg. Die Auswahl und Beauftragung einer ausreichenden Transportversicherung obliegt dem Kunden (vgl. Buchstabe c).
5.Zahlung
- Es gelten die dem Kunden in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungswege und die in der Rechnung angegebenen Zahlungsziele.
- Es gelten immer die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Wir gewähren in der Regel ein Zahlungsziel von zehn Werktagen. Erfolgt innerhalb dieser Zahlungsfrist kein Zahlungseingang, sind wir berechtigt, für eine schriftliche Zahlungserinnerung Mahnkosten je Zahlungserinnerung und Mahnung in Höhe von 20,00 EUR zu berechnen. Darüber hinaus ist während des Verzugs unsere Forderung mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen Verzugsschaden, welcher über den gesetzlichen Verzugszinssatz hinausgeht, nachzuweisen.
- Soweit von unserer Seite für größere Liefermengen – wobei wir uns die exakte Spezifikation anhand des jeweiligen Auftrages vorbehalten – erheblicher Materialeinsatz notwendig ist, können wir eine angemessene Vorausleistung in Höhe der anfallenden Materialkosten verlangen.
- Wir behalten uns in jedem Falle vor, die Bonität bei größeren Bestellungen zu überprüfen. Hierzu willigt der Auftraggeber ein, dass entsprechende Anfragen bei Auskunftssystemen von DRUCKSTADT in Auftrag gegeben werden. Sollte aufgrund einer derartigen Auskunft oder aufgrund anderer Umstände DRUCKSTADT bekannt werden, dass Unregelmäßigkeiten bei der Bonität des Kunden vorliegen, so behält sich DRUCKSTADT vor, den gesamten Auftragswert im Wege der Vorauszahlung zu verlangen. Bis zum Ausgleich der Vorauszahlung entsteht kein Anspruch des Kunden auf Lieferung.
- Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unsererseits – einschließlich sämtlicher eventuell bestehender Forderungen aus einem laufenden Lieferkonto – bleibt die Lieferung im Eigentum von DRUCKSTADT (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist, solange er seinen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommt, berechtigt, die Ware im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Diese Ermächtigung gilt widerruflich. Bei Zugriffen Dritter, beispielsweise durch Pfändung, hat der Kunde diese Dritten auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.
6.Gewährleistungsansprüche
Wir sind immer bemüht, unseren Kunden die bestmögliche Qualität zur Verfügung zu stellen. Sollte dennoch einmal etwas schiefgehen, so findet sich in der Regel eine einvernehmliche, für beide Seiten akzeptable Lösung. Sprechen Sie uns also in jedem Falle an, wenn Sie etwas zu beanstanden haben – die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser Credo. Sollte sich eine schnelle, unkomplizierte und für jede Seite zufriedenstellende Lösung nicht finden, gelten für Gewährleistungsansprüche die nachfolgenden Regelungen:
- DRUCKSTADT haftet nur dann für die exakte Übereinstimmung des Druckergebnisses mit der Vorlage, wenn ein Datencheck mit uns verbindlich vereinbart wurde. Ansonsten gehen Abweichungen von den Vorstellungen des Kunden und insbesondere Abweichungen von den Daten des Kunden zulasten des Auftraggebers.
- Ob die Lieferung den vertraglichen Voraussetzungen entspricht, hat der Auftraggeber in jedem Falle selbst zu überprüfen. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, hat dieser die Überprüfung der Lieferung unverzüglich vorzunehmen. Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel können uns gegenüber nur innerhalb einer Woche nach Lieferung der Ware angezeigt werden; diese Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Sofern die Anzeige verspätet erfolgt, sind Ansprüche gegen DRUCKSTADT ausgeschlossen. Sofern ein Mangel bei einer ersten Untersuchung nicht unverzüglich festgestellt werden kann, ist dieser innerhalb von vier Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige genügt die Absendung; diese ist auf Verlangen nachzuweisen.
- Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, gewährt das Gesetz weitergehende Rechte. Hier ist in jedem Falle zunächst das Recht der Nacherfüllung in Anspruch zu nehmen. Diese kann nach Wahl des Verbrauchers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen. Hat der Verbraucher seine diesbezügliche Wahl getroffen, so ist diese für ihn bindend. Wir behalten uns vor, die gewählte Nacherfüllungsart abzulehnen und durch die jeweils andere zu ersetzen, wenn die gewählte Art für uns in Anbetracht des Warenwertes und der Kosten einen nicht hinzunehmenden Aufwand bedeuten würde und die Änderung für den Verbraucher im Gegenzug keinen maßgeblichen Nachteil mit sich bringt. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren geltend gemacht werden.
- Sofern der Auftraggeber ein Unternehmer ist, behalten wir uns die Wahl der Nacherfüllung vor. Gewährleistungsansprüche sind hier der Höhe nach auf den Wert des Auftrages beschränkt.
- Schlägt die Nachbesserung beim zweiten Versuch fehl, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Haftung für etwaige Mangelfolgeschäden schließen wir aus.
- Ist nur ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so kann nur dieser Teil bemängelt werden. Eine Beanstandung der gesamten Lieferung kommt nur dann in Betracht, wenn der mangelfreie Teil der Ware für den Kunden kein selbstständiges Interesse hat.
- Geringfügige farbliche Abweichungen können je nach Druckverfahren vorkommen und bedingen keine Mängelrüge. Gleiches gilt für Abweichungen bei Qualität und Dicke des gelieferten Materials von bis zu 5 %. Diese geringfügigen Abweichungen sind oftmals hersteller- oder chargenabhängig und können von uns nicht beeinflusst werden. Größtmögliche Sicherheit bieten unser Datencheck bzw. die Zusendung eines farbverbindlichen Ausdrucks sowie die Mitlieferung von PANTONE-Farbrichtwerten. Sofern dieser Datencheck nicht vereinbart ist bzw. kein farbverbindlicher Ausdruck oder keine Farbwerte vorliegen, können Abweichungen zwischen Vorlage und Druckergebnis uns nicht entgegengehalten werden.
- Stehen DRUCKSTADT aufgrund mangelhafter Lieferung Ansprüche gegen einen Lieferanten zu, so sind die Ansprüche des Kunden der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – auf diese Ansprüche beschränkt, sofern DRUCKSTADT die Ansprüche an den Auftraggeber abtritt.
- Die Geltendmachung sämtlicher Gewährleistungsansprüche und deren Erfüllung ist davon abhängig, dass keine rechtlichen Bedingungen, wie beispielsweise lizenzrechtliche Einschränkungen, entgegenstehen. Der Auftraggeber hat Gewähr dafür zu leisten, dass seinem Auftrag solche Einschränkungen nicht innewohnen.
- Für Abweichungen oder Fehler im Druckergebnis, die auf Mängel der vom Auftraggeber gelieferten Daten zurückzuführen sind – insbesondere nicht eingebettete Schriften oder nicht reduzierte Transparenzen in PDF-Dateien –, übernehmen wir keine Haftung, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Andruck (Proof) beauftragt und von uns bestätigt wurde.
7.Haftung für Schäden
Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann es vorkommen, dass es zu Schäden an der Ware oder anderen Gegenständen kommt. Hierfür gelten folgende Haftungseinschränkungen:
- Für Schäden an der Ware haften wir nur bis zur Übergabe an die Transportperson. Dies gilt insbesondere auch für Verbraucher, auf deren Verlangen hin wir die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versenden.
- Eine Haftung für Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadensverursachung handelt. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht – und eine Haftung besteht auch für fahrlässiges Handeln –, wenn es sich um vertragswesentliche Pflichten handelt. Haften wir insoweit auf Schadenersatz, so bleibt diese Haftung auf diejenigen Schäden begrenzt, die für DRUCKSTADT bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorhersehbar waren. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn. Die Gefahr geht immer mit Übergabe des Vertragsgegenstandes an die Transportperson über. Bei Verbrauchern gilt die Regelung unter Ziffer 7 a.
- Sofern der Auftraggeber bei Empfang der Ware feststellt, dass diese offenkundig beschädigt ist, beispielsweise durch Beschädigung an der Transportverpackung, hat er diese unverzüglich zu untersuchen und die Beschädigung bereits dem Frachtführer mitzuteilen. Unterlässt er diese Feststellungen bei Empfang der Ware, sind weitergehende Ansprüche gegen DRUCKSTADT ausgeschlossen.
- Eine Haftung für übergebene Druckvorlagen schließen wir aus. Sollten aufgrund unseres Verschuldens Druckvorlagen beschädigt werden oder abhandenkommen, haften wir lediglich für den Materialwert.
- Die Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung von DRUCKSTADT wegen vereinbarter Beschaffenheit der Ware, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Dritter sowie bei vorsätzlichem Handeln oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.Haftung für Vorlagen / Urheberrechtshaftung
- DRUCKSTADT stellt alle Leistungen – soweit nicht anders vereinbart – auf ausdrückliche Vorgabe des Auftraggebers her. DRUCKSTADT prüft nicht, ob der Auftraggeber sämtliche Urheber-, Vervielfältigungs-, Marken- oder Patentrechte am Gegenstand der Auftragserteilung innehat. Hierfür haftet ausschließlich der Auftraggeber.
- Mit Erteilung des Auftrages versichert der Auftraggeber ausdrücklich, dass er Inhaber aller Verwertungsrechte hinsichtlich der zur Bearbeitung an DRUCKSTADT übergebenen Vorlagen und Daten ist.
- Bei Verstößen gegen Verwertungsrechte jedweder Art, welche hinsichtlich der Vorlagen oder Daten des Auftraggebers DRUCKSTADT gegenüber geltend gemacht werden, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er stellt DRUCKSTADT von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
- Sofern DRUCKSTADT feststellt, dass der Auftrag des Auftraggebers gegen Schutzrechte Dritter, gegen die guten Sitten, gegen bekannte Verwertungsrechte oder gar gegen Strafrecht verstößt, kann DRUCKSTADT die Ausführung des Auftrages jederzeit verweigern. Die bis dahin entstandenen Kosten hat der Auftraggeber zu erstatten.
9.Datenschutz
DRUCKSTADT ist darauf angewiesen, die Daten für den Druck von seinen Auftraggebern zur Verfügung gestellt zu bekommen. Hierbei handelt es sich um ein Vertrauensverhältnis, dem wir jederzeit gerecht werden wollen. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Ausführung der jeweiligen Bestellung; der Umfang der gespeicherten Daten richtet sich nach dem Auftragsumfang. Nur in diesem Umfang werden Daten an unsere Partner- bzw. Produktionsunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist. Wir geben keinerlei Daten zum Zwecke der Werbung, Kundenwerbung oder anderer werbewirksamer Maßnahmen Dritter weiter und veräußern Ihre Daten zu keinem Zeitpunkt.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
10.Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Sollte es uns in Ausnahmefällen nicht gelingen, unsere Kunden zufriedenzustellen, und sollte eine außergerichtliche Lösung trotz unserer Bemühungen nicht möglich sein, so wird als Gerichtsstand für gerichtliche Streitigkeiten – soweit der Auftraggeber ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Kassel vereinbart. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt in jedem Falle, in welchem sie gesetzlich möglich ist.
- Unabhängig davon, ob wir im Inland oder im Ausland liefern, gilt für die Geschäftsbeziehung zu unseren Kunden immer deutsches Recht.
- Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort Kassel vereinbart.
- Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder durch Änderung gesetzlicher Bestimmungen ungültig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Die übrigen Bedingungen bleiben unverändert gültig.
- Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
DRUCKSTADT
Inhaber: Michél Stederoth e.K.
Ludwig-Erhard-Straße 8–10, 34131 Kassel
Registergericht Kassel · HRA 17958 · USt-IdNr. DE 268905172
Vollständige Anbieterangaben im Impressum.
Stand: Juni 2026